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   VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541   

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VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541 (https://dejure.org/2008,75177)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.05.2008 - Au 3 S 08.541 (https://dejure.org/2008,75177)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - Au 3 S 08.541 (https://dejure.org/2008,75177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwertbarkeit länger in der Vergangenheit liegender fahreignungsrelevanter Umstände; Vertrauensschutz im Sicherheitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541
    Vorliegend war dieser Schluss deshalb zulässig, weil die Anforderung des Gutachtens rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. zur Fortgeltung dieser zu § 15 b StVZO a. F. entwickelten Erfordernisse unter der Geltung der FeV BVerwG vom 09.06.2005 Az.: 3 C 21.04, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; BVerwG vom 09.06.2005 Az. 3 C 25.04, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12).

    Eine "Doppelprüfung", in deren Rahmen im Anschluss an die Feststellung, dass der anlassgebende Sachverhalt nach § 29 StVG noch verwertbar ist, zusätzlich "eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanter Umstände" durchgeführt würde, würde der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 09.06.2005 Az.: 3 C 21.04) zuwiderlaufen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541
    Die amtliche Begründung (LT-Drs 15/7252) nimmt zunächst Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34) und will den Begriff erweitern auf Rechtsbereiche, in denen Entscheidungen getroffen werden, die nur mittelbar berufsbezogene Wirkung entfalten können bzw. schulrechtliche Prüfungen oder die Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541
    Das Sicherheitsrisiko liegt insoweit nicht gravierend über dem, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr verbunden ist (vgl. BVerfG vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541
    Vorliegend war dieser Schluss deshalb zulässig, weil die Anforderung des Gutachtens rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. zur Fortgeltung dieser zu § 15 b StVZO a. F. entwickelten Erfordernisse unter der Geltung der FeV BVerwG vom 09.06.2005 Az.: 3 C 21.04, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; BVerwG vom 09.06.2005 Az. 3 C 25.04, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541
    Diese Entscheidung darf der zur Rechtsanwendung im Einzelfall berufene Amtsträger in der Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit nicht dadurch unterlaufen, dass er seine individuelle Gefahrenprognose und seine persönliche Einschätzung darüber, was im konkreten Fall verhältnismäßig ist, an die Stelle der Wertungen des Gesetzgebers setzt, wie sie in den Tilgungs- und Verwertungsfristen zum Ausdruck kommt (vgl. zum Ganzen ausführlich BayVGH vom 06.05.2008 Az.: 11 CS 08.551).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 3 S 08.541
    Angesichts der erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer, die von der Teilnahme eines als ungeeignet erachteten Kraftfahrers ausgehen, liegt es in der Regel auf der Hand, dass ein solcher Fahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids unmittelbar von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (BayVGH vom 10.3.2008, 11 CS 07.3453 m.w.N.).
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